Mich erreichten über Facebook einige Fragen, wie denn eigentlich einge solche Operation zu finanzieren sei und ob die Krankenkasse das bezahlen würde. So ganz einfach läßt sich diese Frage zumindest nicht allgemein beantworten. Daher möchte ich im Folgenden die mir bekannten Möglichkeiten aufzählen - bitte ohne Gewähr, ich bin keine Rechtsanwältin.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Kurz gesagt: Fehlanzeige. Ich hatte bei meiner Betriebskrankenksse einen doppelten Antrag (in einem Schreiben) gestellt. Zunächst habe ich die geschlechtsangleichende Operation als solche beantragt. Dazu war ich vorher bei Frau Prof. Krege in Krefeld zu einem Vorgespräch (da wäre ich auch hingegangen, wenn Dr. Suporn nicht gegangen wäre). In einem weiteren Antragsteil beantragte ich die Kostenübernahme dieser GaOP in Thailand als neuartige Behandlungsmethode, die in Deutschland nicht angeboten würde. Für solche Fälle gibt es ein extra Antragsverfahren. Die Begründung war zwar etwas gewagt aber letztlich nicht schlecht. Begründet hatte ich das mit den viel seltener auftretenden Komplikationen und den weitaus besseren Ergebnissen. Der Schwachpunkt der Argumentation war, dass die GaOP bei Dr. Suporn kein anderes Ziel verfolgte als die bei Prof. Krege auch: Nämlich die Geschlechtsangleichung. Weniger Komplikationen sind (unverständlicherweise) ein eher schwaches Argument.
Abgelehnt wurde aber aus formalen Gründen. Tatsächlich wäre man sogar bereit gewesen, sich auf diese Argumentation einzulassen. Nur hätte Dr. Suporn dazu seine Klinik irgendwo in der europäischen Union hätte betreiben müssen. Auch dieser Ausnahmetatbestand setzt nicht das Verbot außer Kraft dass Leistungen im (außereuropäischen) Ausland von der gesetzlichen Krankenkasse hätten bezahlt werden dürfen. Und das ist leider geltendes Recht, wie ich nun erkennen musste. Aber ich hatte neben den beiden Indikationsgutachten eine Kostenzusage für Prof. Krege in der Tasche.
Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
Hier gilt: Es kommt darauf an. Nach meinen Recherchen dürfte das aber im allgemeinen kein Problem darstellen. Vor allem, weil die OP in Thailand unter dem Strich günstiger als die (privat abgerechnete!!!) Op in Deutschland. Der Preis von Dr. Suporn entspricht der Größenordnung der ersten Opration bei Prof. Krege. Da folgt aber immer(!) noch eine Zweite, so dass die private Krankenkasse ein gutes Motiv hat Suporn zu bezahlen. Ggf. sollte man diese Mehrkosten anhand von Kostenvoranschlägen nachweisen. Dann dürfte es kaum Probleme geben. Die privaten Krankenkassen dürfen auch OPs in der ganzen Welt bezahlen, müssen das aber nicht. Es bleiben Flugkosten und Hotelkosten, die auch hier nicht übernommen werden. Diese Kosten können unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden - siehe weiter unten.
Kostenzuschuss einer privaten Zusatzversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die beim stationären Aufenthalt privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer übernimmt. So eine habe ich auch. Mit meiner Kostenzusage der gesetzliche Krankenversicherung, den beiden Indikationsgutachten und der o.g. Argumentation habe ich einen Antrag bei dieser Zusatzversicherung auf Zuschuss gestellt. Treffer. Im Prinzip möglich. Leider gibt es bei Dr. Suporn keine differenzierten Kostenvoranschläge und Rechnungen. Eine pauschale Bezuschussung ist aber leider möglich. Hilfsweise habe ich von Prof. Krege einen Kostenvoranschlag eingereicht. Der Zuschuss wird jetzt so berechnet: Kosten Dr. Sporn umgerechnet in EUR abzgl. der Kosten, die eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland bezahlen müsste. Damit habe ich gut die Hälfte der Kosten abdecken können.
TIP für alle, die ein ähnliches Versicherungsverhältnis haben: Sorgt dafür, dass der Kostenvoranschlag im allgemeinen Teil möglichst gering ausfällt. Es gibt für GaOPs keine DRG mit Festpreis, sondern das geht wie früher über eine Tagespauschale. Hier hat Prof. Krege allgemein 16 Tage angesetzt - das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Da bei mir kein freies Transplantat gebraucht worden wäre, ist eine Aufenthaltsdauer von zwölf Tagen realistischer. Hätte das auf dem Kostenvoranschlag gestanden hätte ich rund 2000,- mehr von meiner Zusatzversicherung bekommen können. Den Rest kann ich neben Flug-, Hotel- und Mehraufwand für Verpflegung steuerlich geltend machen. Siehe unten.
Privat zahlen
Das ist die Möglichkeit, wenn alles oben Gesagte nicht zutreffend ist. Und wer in den sauren Apfel beißt und genug Geld hat kann das ohne weitere Probleme und MDK usw. natürlich einfach tun.
Will man die Kosten von der Steuer absetzen kann nicht auf alles verzichtet werden - siehe unten.
steuerliche Absetzbarkeit
Wie gesagt, ich bin nicht Rechtsanwältin oder Steuerberaterin, daher alles ohne Gewähr. Unter bestimmten Bedingungen können krankheitsbedingte Kosten steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie eine einkommensabhängige Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Die Absetzung erfolgt als Sonderausgagben. Die Voraussetzung ist, dass die Notwendigkeit der medizinischen Behandlung durch den MDK oder einen Amtsarzt VOR BEGINN DER BEHANDLUNG bestätigt wird. Das MDK-Gutachten habe ich ja, damit ist die Notwendigkeit auch erwiesen. Wie hoch der Betrag ist, mit dem sich der Fiskus an den Kosten besteiligt ist allerdings vom jeweiligen persönlichen Spitzensteuersatz abhängig. Großverdiener können hier auf bis zu 50% bekommen (bei mir leider nicht), wer keine Steuern zahlt kann auch nichts absetzen. Wer gerade beim Eingangssteuersatz ist bekommt gerade mal knapp 20%. Aber besser als gar nichts. Es lohnt sich also in jedem Fall sich in Deutschland eine Anerkennung beim MDK oder Amtsarzt zu besorgen. Auch für privat Versicherte, da diese dann eben den Flug, das Hotel und den Verpflegungsmehraufwand (das geht auch!!!) absetzen können. Das sind grob jeweils 1000,- EUR! TIP 1: Es gilt das Abflussprinzip. Aufwendungen können in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem die Kosten angefallen sind. Es macht also Sinn alles in ein Kalenderjahr zu packen. Ich habe 2012 bereits alle Kosten bezahlt. TIP 2: Schaut, welche Aufwendungen noch in dem Kalenderjahr bezahlt werden können. Bei mir ist das noch ein zweites Haarteil für 3000,- EUR, bei dem die Kostenübernahme durch die KK noch nicht abschließend geklärt ist. Auch letztes Jahr bezahlt, wird aber erst 2013 geliefert. TIP 3: Man kann auch alles andere hier steuerlich geltend machen. Das waren bei meiner letzen Steuererklärung z.B. die Kosten für das erste Haarteil (Anerkennung durch kleinen Zuschuss der KK), Kosten der Laserepilation (ebenfalls keine vollständige Kostenübernahme der gesetzlichen KK), alle Fahrtkosten zu Ärzten, Therapien und sonstigen Behandlungen (Anerkennung durch Sachkostenübernahme der KK) usw. usw. Wer das mal ausrechnet wird merken wieviel das eigentlch ist! Nur die Kosten für die komplette Neuausstattung des Kleiderschrankes wurden leider nicht anerkannt. TIP 4: Die Mögichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit gilt m.E. unter den o.g. dargestellten Voraussetzung auch für weitere geschlechtsangleichende Maßnahmen. Es lohnt sich also, sich vor einem privat gezahlten Brustaufbau, einer Brustvergrößerung oder einer FFS um eine Anerkennung zu kümmern. MDK geht nur über die gesetzliche Krankenkasse, wenn es da ein positives Gutachten gibt bezahlt die KK auch, zumindest in Deutschland. Ansonsten eben der Amtsarzt. Für den gelten aber nicht die Einschränungen der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Zumindest müssten hier die gleichen Spielregeln gelten wie für private Krankenkassen, vielleicht ist es auch noch lockerer. Erfahrungen habe ich damit noch nicht, der Versuch lohnt aber auf jeden Fall. Sollte ich eine FFS machen lassen, würde ich hier schon einiges an Energie aufbringen. So, ganz viele Informationen, die weit über das hinausgehen was meinen konkreten "Fall" betrifft. Vielleicht hilft es der / dem ein- oder anderen. Viel Erfolg!!!
Hallo,
AntwortenLöschenerstmal vielen Dank für die super erklärungen :)
Darf ich fragen, bei welcher Zusatzvericherung du bist?
Liebe Grüße
Luna
Hallo Luna, danke für die Nachfrage. Ich möchte so persönliche Dinge ungern hier veröffentlichen, bitte benutze doch das Formular rechts für deine Anfrage. Dann kann ich dir da auch persönlich antworten.
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