Mich erreichten über Facebook einige Fragen, wie denn eigentlich einge
solche Operation zu finanzieren sei und ob die Krankenkasse das
bezahlen würde. So ganz einfach läßt sich diese Frage zumindest nicht
allgemein beantworten. Daher möchte ich im Folgenden die mir bekannten
Möglichkeiten aufzählen - bitte ohne Gewähr, ich bin keine Rechtsanwältin.
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung
Kurz gesagt: Fehlanzeige. Ich hatte bei meiner Betriebskrankenksse einen
doppelten Antrag (in einem Schreiben) gestellt. Zunächst habe ich die
geschlechtsangleichende Operation als solche beantragt. Dazu war ich
vorher bei Frau Prof. Krege in Krefeld zu einem Vorgespräch (da wäre ich
auch hingegangen, wenn Dr. Suporn nicht gegangen wäre). In einem
weiteren Antragsteil beantragte ich die Kostenübernahme dieser GaOP in
Thailand als neuartige Behandlungsmethode, die in Deutschland nicht
angeboten würde. Für solche Fälle gibt es ein extra Antragsverfahren.
Die Begründung war zwar etwas gewagt aber letztlich nicht schlecht.
Begründet hatte ich das mit den viel seltener auftretenden Komplikationen
und den weitaus besseren Ergebnissen. Der Schwachpunkt der Argumentation
war, dass die GaOP bei Dr. Suporn kein anderes Ziel verfolgte als die
bei Prof. Krege auch: Nämlich die Geschlechtsangleichung. Weniger
Komplikationen sind (unverständlicherweise) ein eher schwaches Argument.
Abgelehnt wurde aber aus formalen Gründen. Tatsächlich wäre man sogar
bereit gewesen, sich auf diese Argumentation einzulassen. Nur hätte Dr.
Suporn dazu seine Klinik irgendwo in der europäischen Union hätte
betreiben müssen. Auch dieser Ausnahmetatbestand setzt nicht das Verbot
außer Kraft dass Leistungen im (außereuropäischen) Ausland von der
gesetzlichen Krankenkasse hätten bezahlt werden dürfen. Und das ist
leider geltendes Recht, wie ich nun erkennen musste. Aber ich hatte
neben den beiden Indikationsgutachten eine Kostenzusage für
Prof. Krege in der Tasche.
Kostenübernahme durch die private Krankenversicherung
Hier gilt: Es kommt darauf an. Nach meinen Recherchen dürfte das
aber im allgemeinen kein Problem darstellen. Vor allem, weil die OP
in Thailand unter dem Strich günstiger als die (privat abgerechnete!!!)
Op in Deutschland. Der Preis von Dr. Suporn entspricht der Größenordnung
der ersten Opration bei Prof. Krege. Da folgt aber immer(!) noch eine
Zweite, so dass die private Krankenkasse ein gutes Motiv hat Suporn zu
bezahlen. Ggf. sollte man diese Mehrkosten anhand von
Kostenvoranschlägen nachweisen. Dann dürfte es kaum Probleme geben.
Die privaten Krankenkassen dürfen auch OPs in der ganzen Welt bezahlen,
müssen das aber nicht. Es bleiben Flugkosten und Hotelkosten, die auch
hier nicht übernommen werden. Diese Kosten können unter bestimmten
Umständen steuerlich geltend gemacht werden - siehe weiter unten.
Kostenzuschuss einer privaten Zusatzversicherung
Gesetzlich Krankenversicherte haben die Möglichkeit eine private
Zusatzversicherung abzuschließen, die beim stationären Aufenthalt
privatärztliche Behandlung und Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
übernimmt. So eine habe ich auch. Mit meiner Kostenzusage der gesetzliche
Krankenversicherung, den beiden Indikationsgutachten und der o.g.
Argumentation habe ich einen Antrag bei dieser Zusatzversicherung auf
Zuschuss gestellt. Treffer. Im Prinzip möglich. Leider gibt es bei Dr.
Suporn keine differenzierten Kostenvoranschläge und Rechnungen. Eine
pauschale Bezuschussung ist aber leider möglich. Hilfsweise habe ich von
Prof. Krege einen Kostenvoranschlag eingereicht. Der Zuschuss wird jetzt
so berechnet: Kosten Dr. Sporn umgerechnet in EUR abzgl. der Kosten, die
eine gesetzliche Krankenkasse in Deutschland bezahlen müsste. Damit habe
ich gut die Hälfte der Kosten abdecken können.
TIP für alle, die ein ähnliches Versicherungsverhältnis haben: Sorgt dafür,
dass der Kostenvoranschlag im allgemeinen Teil möglichst gering ausfällt.
Es gibt für GaOPs keine DRG mit Festpreis, sondern das geht wie früher
über eine Tagespauschale. Hier hat Prof. Krege allgemein 16 Tage
angesetzt - das ist aber eher die Ausnahme als die Regel. Da bei mir kein
freies Transplantat gebraucht worden wäre, ist eine Aufenthaltsdauer von
zwölf Tagen realistischer. Hätte das auf dem Kostenvoranschlag gestanden
hätte ich rund 2000,- mehr von meiner Zusatzversicherung bekommen können.
Den Rest kann ich neben Flug-, Hotel- und Mehraufwand für Verpflegung
steuerlich geltend machen. Siehe unten.
Privat zahlen
Das ist die Möglichkeit, wenn alles oben Gesagte nicht zutreffend ist. Und
wer in den sauren Apfel beißt und genug Geld hat kann das ohne weitere
Probleme und MDK usw. natürlich einfach tun.
Will man die Kosten von der Steuer absetzen kann nicht auf alles verzichtet
werden - siehe unten.
steuerliche Absetzbarkeit
Wie gesagt, ich bin nicht Rechtsanwältin oder Steuerberaterin, daher
alles ohne Gewähr.
Unter bestimmten Bedingungen können krankheitsbedingte Kosten steuerlich
geltend gemacht werden, wenn sie eine einkommensabhängige
Zumutbarkeitsgrenze überschreiten. Die Absetzung erfolgt als
Sonderausgagben. Die Voraussetzung ist, dass die Notwendigkeit der
medizinischen Behandlung durch den MDK oder einen Amtsarzt VOR BEGINN
DER BEHANDLUNG bestätigt wird.
Das MDK-Gutachten habe ich ja, damit ist die Notwendigkeit auch erwiesen.
Wie hoch der Betrag ist, mit dem sich der Fiskus an den Kosten besteiligt
ist allerdings vom jeweiligen persönlichen Spitzensteuersatz abhängig.
Großverdiener können hier auf bis zu 50% bekommen (bei mir leider nicht),
wer keine Steuern zahlt kann auch nichts absetzen. Wer gerade beim
Eingangssteuersatz ist bekommt gerade mal knapp 20%. Aber besser als gar
nichts. Es lohnt sich also in jedem Fall sich in Deutschland eine
Anerkennung beim MDK oder Amtsarzt zu besorgen. Auch für privat
Versicherte, da diese dann eben den Flug, das Hotel und den
Verpflegungsmehraufwand (das geht auch!!!) absetzen können. Das sind grob
jeweils 1000,- EUR!
TIP 1: Es gilt das Abflussprinzip. Aufwendungen können in dem Jahr geltend
gemacht werden, in dem die Kosten angefallen sind. Es macht also Sinn alles
in ein Kalenderjahr zu packen. Ich habe 2012 bereits alle Kosten bezahlt.
TIP 2: Schaut, welche Aufwendungen noch in dem Kalenderjahr bezahlt werden
können. Bei mir ist das noch ein zweites Haarteil für 3000,- EUR, bei dem
die Kostenübernahme durch die KK noch nicht abschließend geklärt ist. Auch
letztes Jahr bezahlt, wird aber erst 2013 geliefert.
TIP 3: Man kann auch alles andere hier steuerlich geltend machen. Das waren
bei meiner letzen Steuererklärung z.B. die Kosten für das erste Haarteil
(Anerkennung durch kleinen Zuschuss der KK), Kosten der Laserepilation
(ebenfalls keine vollständige Kostenübernahme der gesetzlichen KK), alle
Fahrtkosten zu Ärzten, Therapien und sonstigen Behandlungen (Anerkennung
durch Sachkostenübernahme der KK) usw. usw. Wer das mal ausrechnet wird
merken wieviel das eigentlch ist! Nur die Kosten für die komplette
Neuausstattung des Kleiderschrankes wurden leider nicht anerkannt.
TIP 4: Die Mögichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit gilt m.E. unter den
o.g. dargestellten Voraussetzung auch für weitere geschlechtsangleichende
Maßnahmen. Es lohnt sich also, sich vor einem privat gezahlten Brustaufbau,
einer Brustvergrößerung oder einer FFS um eine Anerkennung zu kümmern. MDK
geht nur über die gesetzliche Krankenkasse, wenn es da ein positives
Gutachten gibt bezahlt die KK auch, zumindest in Deutschland. Ansonsten
eben der Amtsarzt. Für den gelten aber nicht die Einschränungen der
Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenkassen. Zumindest müssten hier die
gleichen Spielregeln gelten wie für private Krankenkassen, vielleicht ist
es auch noch lockerer. Erfahrungen habe ich damit noch nicht, der Versuch
lohnt aber auf jeden Fall. Sollte ich eine FFS machen lassen, würde ich
hier schon einiges an Energie aufbringen.
So, ganz viele Informationen, die weit über das hinausgehen was meinen
konkreten "Fall" betrifft. Vielleicht hilft es der / dem ein- oder anderen.
Viel Erfolg!!!
Hallo,
AntwortenLöschenerstmal vielen Dank für die super erklärungen :)
Darf ich fragen, bei welcher Zusatzvericherung du bist?
Liebe Grüße
Luna
Hallo Luna, danke für die Nachfrage. Ich möchte so persönliche Dinge ungern hier veröffentlichen, bitte benutze doch das Formular rechts für deine Anfrage. Dann kann ich dir da auch persönlich antworten.
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